Die Eintrittsgenehmigungen für Besteigung und Trekking müssen persönlich in der Stadt Mendoza erworben werden.
Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die Genehmigungen im Besucherzentrum (Subsecretaria de Turismo),San Martín Str. 1143, Mendoza Stadt.
Betriebszeiten des Besucherzentrums
| 15 Dez 2009 31 Jan 2010 | 1 Dez - 14 Dez 2009/ 1 Feb – 20 Feb 2010 | 15 Nov - 30 Nov 2009/ 21 Feb - 31 Mär 2010 | |
| HOCHSAISON | ZWISCHENSAISON | NIEDERSAISON | |
| BESTEIGUNG | AR$ 1800 |
AR$ 1200 | AR$ 600 |
| BESTEINGUNG PLAZA GUANACOS | |||
| LANDES TRE KKING (7 Tage) | AR$ 400 | AR$ 260 | AR$ 260 |
| KURZES TRE KKING (3 Tage) | AR$ 210 | AR$ 180 | AR$ 180 |
Besteigung 20 Tage
Kurzes Trekking 3 Tage
Langes Trekking 7 Tage
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen wird ab dem Eintritt in den Park gezählt, d.h. ab dem von den Parkaufsehern in Horcones oder Pampa de Leñas auf der Genehmigung notierten Datum.
Mit einer Trekkinggenehmigung dürfen Sie bis zu den Basislagern aufsteigen, d.h. bis maximal 4300m.ü.M.
Andinisten, welche diese Höhenlage überschreiten oder den Aconcagua umgehen möchten, müssen im Besitz einer Besteigungsgenehmigung sein.
Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Aconcagua Park nicht gestattet (nur bis Quebrada del Durazno 3100 m). Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren wird nur mit einer Spezialbewilligung Zutritt gewährt.
Ruta de la Vieja Alta, Fondo del Valle und Plaza Guanacos: Wegen ihrer Abgelegenheit und ihres Schwierigkeitsgrads ist diese Route nur für die Besteigung des Aconcaguas, nicht aber für Trekking offen.
Die Wintersaison umfasst die Zeitspanne vom 1. April bis zum 14. November. In dieser Saison sind Aufstiege und Trekkings in winterlichen Witterungsverhältnissen möglich. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Andinisten alle Verantwortung für eventuelle Unfälle oder Schäden übernehmen, da sie auf eigenes Risiko Zutritt zum Park erhalten und im Winter - im Gegensatz zur Hauptsaison - weder ärztliche Betreuung noch Parkaufseher in den Basiscamps zu Verfügung stehen und keine Rettungspatrouillen im Park arbeiten.
Die Resolution 950/00 reglementiert alle Andinismus- und Trekkingaktivitäten während der Wintersaison.
Trekkinggenehmigungen werden im Aconcagua Park bei der Kontrollstelle der Parkaufseher in Horcones verkauft.
Besteigungsgenehmigungen werden ausschliesslich in der Direktion für natürliche erneuerbare Ressourcen (Dirección de Recursos Naturales Renovables) in der Stadt Mendoza, erstes Gebäude zur Linken des Eingangstors zum Stadtpark „General San Martín“ verkauft.
Eine Wache, bestehend aus einer eingeschränkten Anzahl Parkaufseher der Direktion für natürliche erneuerbare Ressourcen, ist am Eingang des Parks in Horcones zu finden. Diese kontrolliert den Eingang sowie den Abtransport des Mülls und nimmt die Genehmigungen und die Bestätigung der Übernahme aller Verantwortung für eventuelle Unfälle oder Schäden entgegen. Die Wache wird so lange aufrechterhalten, wie dies die Witterungsverhältnisse erlauben. Die Direktion für natürliche erneuerbare Ressourcen kann die Wache aufheben, falls sie dies aus Sicherheitsgründen (Lawinengefahr) für nötig befindet.
Falls die Kontrollstelle in Horcones geschlossen ist, führen die Parkaufseher die Kontrollen in der Kontrollstelle in Puente del Inca durch.
“Alle Besucher, die den Park betreten möchten, müssen vorher die Parkaufseher aufsuchen”
Während der Wintersaison müssen die Andinisten alle Kosten einer eventuellen Suche, Bergung, Evakuierung, ärztlichen Betreuung und Spitalaufenthalt übernehmen.
Während der Wintersaison gelten je nach Eintrittsdatum zwei verschiedene Tarife.
Minderjährigen ist der Zutritt zum Park während der eingeschränkten Saison verboten.
Andinisten, welche eine Trekkinggenehmigung erworben haben und die Besteigung versuchen oder durchführen, müssen als Geldstrafe das Doppelte des Wertes der Genehmigung bezahlen, welche ihrer Kategorie (national oder international) sowie der Saison entspricht.
Die zuständigen Behörden sind ermächtigt, die vorgesehenen Gebühren in der Zwischen- oder Niedersaison zu erlassen oder herabzusetzen gemäss Artikel 5 des Dekrets 1491-03. Anträge auf Erlass oder Reduzierung der Gebühren werden aufgrund der Situation der Antragssteller, deren Vorgeschichte und dem Zweck der Expedition evaluiert.
rticle 5 of this Decree.